Festsetzung der Siedlungsentwässerungsgebühren 2024
Gestützt auf die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen und in Anwendung der Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung werden die Tarife für die Benutzungsgebühr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Pauschale Grundgebühr
CHF 180.00 pro Haushaltung (wie Vorjahr);
Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 100.00 (wie Vorjahr) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 50.00 (wie Vorjahr) ermässigt.
b) Mengenpreis
CHF 1.80 pro Kubikmeter (wie Vorjahr; Grundlage Wasserbezug gemäss Meldung der Wasserversorgungsgenossenschaften für die letzte Abrechnungsperiode).
Wo keine Messung der Wassernutzung bzw. eines nicht in die Kanalisation abgeleiteten Anteils mittels Wasserzähler (Wasseruhr) möglich ist, wird die Gebühr pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb oder Haushaltung grundsätzlich pauschal mit CHF 600.00 bzw. quartalsweise (inkl. Grundgebühr) erhoben.
Die Mehrwertsteuer wird von der eidgenössischen Steuerverwaltung per 1. Januar 2024 auf 8.1 % erhöht. Die Mehrwertsteuer ist in den Beträgen enthalten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.