Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom
Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 folgende Beschlüsse:
Politische Gemeinde
- Jahresrechnung 2021
- Gesamtrevision der kommunalen Richtpläne Siedlungs- und Landschaftsplan sowie Verkehr der Gemeinde Obfelden
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Obfelden
Obfelden, 14. Juni 2022