Benützungsreglement öffentliche Sammelstellen
der Gemeinde Aeugst am Albis
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. Mai 2021 folgenden Erlass genehmigt:
Benützungsreglement öffentliche Sammelstellen
Das Reglement ist auf der Website www.aeugst-albis.ch abrufbar. Es liegt während der Rekursfrist ebenfalls in der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Aeugst am Albis, 1. Juni 2021
Gemeinderat Aeugst am Albis