Festsetzung der Benutzungsgebühren 2025 der Abfallbeseitigung
Gestützt auf Art. 9ff. der kommunalen Abfallverordnung wird der Tarif für die pauschale Grundgebühr 2025 pro Haushaltung auf CHF 130.00 (analog Vorjahr) festgesetzt.
Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 104.00 (analog Vorjahr) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 32.50 (analog Vorjahr) ermässigt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.