Unterschutzstellungsvertrag Gebäude Assek.-Nrn. 51 und 52, Kat.-Nr. 1407, Weidstrasse 1 und 1.1, 8926 Hauptikon
Betrifft
8926 Hauptikon
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat hat am 11.12.2023 beschlossen, dass die Gebäude Assek.-Nrn. 51 und 52, Kat.-Nr. 1407, Weidstrasse 1 und 1.1, 8926 Hauptikon, Schutzobjekte im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind und gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt werden.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates und der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.02.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.