Unterschutzstellung des Gebäudes Vers.-Nr. 149, Kat.-Nr. 563, vordere Sägestrasse 6, 8908 Hedingen
Der Gemeinderat hat am 17. November 2020 beschlossen, dass das Gebäude Vers.-Nr. 149, Kat.-Nr. 563, vordere Sägestrasse 6, 8908 Hedingen, ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist und gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt wird.
Der Beschluss des Gemeinderates und der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Hedingen, 27. November 2020 Gemeinderat Hedingen