Provisorischer Wahlvorschlag Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege

Veröffentlicht von
Aeugst am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
5.10.2023
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Ersatzwahl eines Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 (provisorischer Wahlvorschlag)

 

 

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 25. August 2023 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Name Vorname Jahrgang Beruf Heimatort Adresse
Schönbächler Luc 1993 Immobilien-bewirtschafter Einsiedeln SZ

Lättenstr. 24

8914 Aeugst am Albis

 

In Anwendung von Art. 5 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens 13. Oktober 2023, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Aeugst am Albis, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis als wahlleitende Behörde eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Aeugst am Albis hat. Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Dies können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss §54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

6. Oktober 2023

Gemeinderat Aeugst am Albis