Genehmigung Teilquartierplanverfahren Schwerzimatt

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
12.5.2022
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Nutzungsplanung: Genehmigung Teilquartierplanverfahren Schwerzimatt


Betrifft

8912 Obfelden


Öffentliche Auflage


Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich hat mit Verfügung 1426/21 vom 28. April 2022 die durch den Gemeinderat Obfelden am 14. Dezember 2021 beschlossene Festsetzung des Teilquartierplans ¨Schwerzimatt¨ genehmigt.


Die Unterlagen liegen ab dem 13. Mai 2022 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung (Einwohnerkontrolle) auf (§ 5 Abs. 3 PBG).


Beschluss/Verfügungsnummer: 1426/21

Beschluss/Verfügungsdatum: 2022-04-28

Gerichtliche Entscheidinstanz: Baurekursgericht des Kantons Zürich


Rechtliche Hinweise


Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeinde Obfelden sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).


Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.



Kontaktstelle

Gemeinde Obfelden, Abteilung Tiefbau, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden