Verkehrsanordnung: Niederfeld- und Schulhausstrasse
Betrifft
8932 Mettmenstetten
Dauernde Verkehrsanordnung
Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Niederfeld- und Schulhausstrasse wird ein Halteverbotssignal Nr. 2.49 «Halten verboten» gemäss kantonaler Signalisationsverordnung (KSigV) signalisiert.
Signalisation Textzusatz:
Montag bis Freitag 07:00 - 08:30 / 11:30 - 13:30 / 15:00 - 17:00, ausgenommen Feiertage, Schulferien, gewerblicher Güterumschlag.
Verfügende Stelle
Gemeinde Mettmenstetten
Albisstrasse 2
8932 Mettmenstetten
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.01.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Statthalteramt Affoltern
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis