Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019
Reformierte Kirchgemeinde
Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2020 und Festsetzung des Steuersatzes auf 14%
Politische Gemeinde
Genehmigung des Voranschlages 2020 und Festsetzung des Steuerfusses auf 90 %
Genehmigung eines Projektierungskredites von Fr. 1'310'000 für eine neue Dreifachsporthalle inkl. Tagesstrukturen
Genehmigung eines Projektierungskredites von Fr. 500'000 für ein neues Schulgebäude
Genehmigung eines Kredites von Fr. 292'594.10 für ein neues Tanklöschfahrzeug
Genehmigung eines Kredites von Fr. 255'000 für das Sanierungsprojekt Stutzbach
Rückweisung des Kredites von Fr. 285'000 für das Sanierungsprojekt Heischerbach
Ablehnung der Einzelinitiative «Ortsbildschutz Heisch»
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Hausen am Albis, 10. Dezember 2019
Der Gemeinderat