Amtliche Publikation

Privater Gestaltungsplan "Am Bodenfeldbach" und städtebaulicher Vertrag

Veröffentlicht von
Bonstetten
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
11.3.2024
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Nutzungsplanung: Privater Gestaltungsplan "Am Bodenfeldbach" und städtebaulicher Vertrag - Öffentliche Auflage


Betrifft

8906 Bonstetten


Öffentliche Auflage


Der Gemeinderat Bonstetten hat am 4. März 2024 den privaten Gestaltungsplan "Am Bodenfeldbach" und den städtebaulichen Vertrag zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) i.V.m. § 22 Abs. 1 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) verabschiedet.


Gestaltungsplandokumente:

- GP Am Bodenfeldbach Vorschriften, dat. 19.02.2024

- GP Am Bodenfeldbach Situationsplan 1:500, dat. 19.02.2024

- GP Am Bodenfeldbach Bericht nach Art. 47 RPV, dat. 19.02.2024


Beilagen zum Gestaltungsplan:

- Baugrund

- Gewässerraum

- Lärm

- Richtprojekt

- Städtebaulicher Vertrag


Städtebauliche Vertrag:

- Städtebaulicher Vertrag, dat. 19.02.2024


Beilagen zum städtebaulichen Vertrag:

- Vergleichsprojekt

- Mehrwertermittlung

- Berechnung Markt- und Kostenmiete


Beschluss/Verfügungsnummer: GRB-Nr. 35

Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-03-04


Rechtliche Hinweise


Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage. Sie beginnt am 12. März 2024 und endet am 12. Mai 2024. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Hochbau, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


Innert der Auflagefrist sind alle interessierten Personen berechtigt, sich zum privaten Gestaltungsplan "Am Bodenfeldbach" zu äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, bis spätestens 12. Mai 2024 schriftlich einzureichen. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.


Kontaktstelle

Gemeinde Bonstetten

Bereich Hochbau

Am Rainli 2

8906 Bonstetten

Mail: hochbau@bonstetten.ch