Nutzungsplanung: Privater Gestaltungsplan "Am Bodenfeldbach" und städtebaulicher Vertrag - Öffentliche Auflage
Betrifft
8906 Bonstetten
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Bonstetten hat am 4. März 2024 den privaten Gestaltungsplan "Am Bodenfeldbach" und den städtebaulichen Vertrag zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) i.V.m. § 22 Abs. 1 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) verabschiedet.
Gestaltungsplandokumente:
- GP Am Bodenfeldbach Vorschriften, dat. 19.02.2024
- GP Am Bodenfeldbach Situationsplan 1:500, dat. 19.02.2024
- GP Am Bodenfeldbach Bericht nach Art. 47 RPV, dat. 19.02.2024
Beilagen zum Gestaltungsplan:
- Baugrund
- Gewässerraum
- Lärm
- Richtprojekt
- Städtebaulicher Vertrag
Städtebauliche Vertrag:
- Städtebaulicher Vertrag, dat. 19.02.2024
Beilagen zum städtebaulichen Vertrag:
- Vergleichsprojekt
- Mehrwertermittlung
- Berechnung Markt- und Kostenmiete
Beschluss/Verfügungsnummer: GRB-Nr. 35
Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-03-04
Rechtliche Hinweise
Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage. Sie beginnt am 12. März 2024 und endet am 12. Mai 2024. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Hochbau, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Innert der Auflagefrist sind alle interessierten Personen berechtigt, sich zum privaten Gestaltungsplan "Am Bodenfeldbach" zu äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, bis spätestens 12. Mai 2024 schriftlich einzureichen. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Kontaktstelle
Gemeinde Bonstetten
Bereich Hochbau
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Mail: hochbau@bonstetten.ch