Geschäftsreglement des Gemeinderates Wettswil a.A. – Änderung

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Wettswil am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
12.5.2022
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Geschäftsreglement des Gemeinderates Wettswil a.A. – Änderung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2022 mit Beschluss Nr. 90 das Geschäftsreglement vom 14. Dezember 2020 angepasst und den Art. 24 Gemeindeversammlungs-Weisung gestützt auf § 19 Gemeindegesetz mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Künftig wird ein Flyer mit der Einladung und Traktandenliste rechtzeitig vor der Gemeindeversammlung in alle Haushaltungen zugestellt. Der Beleuchtende Bericht wird jeweils auf der Website www.wettswil.ch publiziert, am Schalter der Abteilung Präsidiales, Bereich Bevölkerungsdienste, Einwohnerkontrolle aufgelegt und auf Wunsch kostenlos zugestellt.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

8907 Wettswil a.A., 13. Mai 2022