Verkehrsanordnung Bickwilerstrasse

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
16.5.2023
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Verkehrsanordnung: Bickwilerstrasse


Betrifft

8912 Obfelden


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Bis zur Realisierung der Bauarbeiten zur Gestaltung der Bickwilerstrasse.


Verkehrsanordnung

Bis zur Realisierung der Bauarbeiten zur Gestaltung der Bickwilerstrasse beschliesst die Gemeinde Obfelden die Ausdehnung der bestehenden Tempo-30-Zonen im Bereich Bickwil (Zone 1 Bickwil Nord und Zone 2 Rainstrasse).


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.


Der Beschluss des Gemeinderats liegt während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus an der Dorfstrasse 66 zur Einsicht auf.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.06.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Gemeinde Obfelden, Tiefbauamt, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden