Zusammenarbeitsvertrag betreffend Forstrevier, Revision

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
14.8.2023
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Zusammenarbeitsvertrag betreffend Forstrevier, Revision

Der Gemeinderat Maschwanden hat am 11. Juli 2023 folgendem Vertrag mit den Gemeinden Mettmenstetten, Knonau, Obfelden und Ottenbach zugestimmt:

 

  • Zusammenarbeitsvertrag betreffend Forstrevier

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Der Protokollauszug des Gemeinderats kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden bezogen werden.

 

 

15. August 2023

Gemeinderat Maschwanden