Strassenbau: Sanierung und Umgestaltung Heimpelstrasse West nach den Schwammstadt-Prinzipien
Betrifft
8910 Affoltern am Albis
Öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Sanierung der Strasse und des Gehwegs inkl. Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED, ökologische Aufwertung der Grünflächen, Konzeptanpassung Strassenentwässerung nach den Schwammstadt-Prinzipien, Konzeptanpassung Verkehrsberuhigung (Bauminseln anstelle Belagskissen), Verbesserungsmassnahmen für die Sicherheit der Zufussgehenden resp. der Schulwegsicherheit im Bereich der Einmündungen Titlisstrasse/Steinweg/Tägerfeldstrasse
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von Freitag 1. November 2024 an, bei der Stadtverwaltung Affoltern am Albis, Bau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, Büro K13, 8910 Affoltern am Albis, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis zur Einsichtnahme auf.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.12.2024
Auflage-/Mitwirkungsfrist
Kontaktstelle
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis