Teilrevision der kommunalen Richtplanung der Gemeinde Maschwanden, Bekanntmachung des Inkrafttretens
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung der Gemeinde Maschwanden wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden an der Gemeindeversammlung vom 13.06.2022 und von der Baudirektion mit Verfügung ARE 0963/22 vom 20.04.2023 genehmigt.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 01.09.2023 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
12.09.2023
Gemeinderat Maschwanden