Verkehrsanordnung Pilatusweg - Parkierverbot/Wendeplatz

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
16.1.2025
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Verkehrsanordnung: Pilatusweg, Ottenbach


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag der Gemeinde Ottenbach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Pilatusweg.

Das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Wendeplatz ist verboten.


Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17.02.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich