Amtliche Publikation

Taxordnung Spitex Seewadel und Pflegeheim Seewadel

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Taxordnung
Veröffentlicht am
2.12.2019
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Taxordnung

Der Stadtrat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 26. November die Taxordnung 2020 für die Spitex Seewadel und das Pflegeheim Seewadel genehmigt.


Die Beschlüsse liegen während der Rekursfrist am Empfang im Haus zum Seewadel, Obere Seewadelstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.


3. Dezember 2019

Stadtrat Affoltern am Albis

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Dateiname
Taxordnung Pflege stationär 2020-Genehmigung.pdfHerunterladen
Taxordnung Pflege ambulant 2020-Genehmigung.pdfHerunterladen