Taxordnung
Der Stadtrat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 26. November die Taxordnung 2020 für die Spitex Seewadel und das Pflegeheim Seewadel genehmigt.
Die Beschlüsse liegen während der Rekursfrist am Empfang im Haus zum Seewadel, Obere Seewadelstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.
3. Dezember 2019
Stadtrat Affoltern am Albis