Nutzungsplanung: Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Gemeinde Aeugst am Albis
Im Auftrag von
Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau, Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Betrifft
8914 Aeugst am Albis
Öffentliche Auflage
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden und Gebäude vor Hochwasser besser geschützt werden. Unter anderem müssen die Kantone deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen.
Die Gemeinde Aeugst am Albis hat nun die Gewässerraumpläne für die Gewässer von lokaler Bedeutung in ihrem Siedlungsgebiet erarbeitet.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen ab Montag, 28. November 2022, während 60 Tagen auf der Gemeinde Aeugst am Albis zur Einsichtnahme auf oder auf der Homepage www.aeugst-albis.ch -> Umwelt.Energie -> Kommunaler Gewässerraum
Am 7. Dezember 2022 findet um 19 Uhr findet im Kulturraum des Schulhauses Bolet eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Gewässerraumfestlegung statt.
Einwendungen gegen den Entwurf zur Gewässerraumfestlegung können bis am Freitag, 27. Januar 2023, (Poststempel) mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinde Aeugst am Albis, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis eingereicht werden.
Gemeinderat Aeugst am Albis