Gebührenanpassung Abfallgrundgebühr per 1. Oktober 2023
Der Gemeinderat Maschwanden hat mit Beschluss vom 27. Juni 2023 die Grundgebühr für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen für Haushalte und Betriebe in Anwendung von Art. 7 Abs. 2 der Abfallverordnung vom 17. Juni 2019 per 1. Oktober 2023 wie folgt festgesetzt:
Die Grundgebühr für Haushalte und Betriebe beträgt CHF 150.00 pro Jahr. Die Gemeinde unterliegt hierbei nicht der Mehrwertsteuer.
Der Beschluss sowie die Empfehlung des Preisüberwachers sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsicht auf.
Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinde Maschwanden