Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 - 2. Wahlgang
Der erforderliche zweite Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis am Mittwoch, 13. März 2024 können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Alle notwendigen Informationen zur Ausübung des Stimmrechts finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. In Anwendung von Art. 84b Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Beim zweiten Wahlgang ist das relative Mehr der Stimmen entscheidend.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wettswil a.A., 5. März 2024
Gemeinderat Wettswil a.A.