Ersatzwahl eines Mitgliedes des
Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026
Definitive Wahlvorschläge
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl von einem Mitglied des
Gemeinderats für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026 liegen folgende definitive Wahlvorschläge vor:
Name, Vorname | Jahr-gang | Beruf | Adresse | Heimatort | Partei |
Blum, Kevin | 1990 | Disponent | Hölibach-strasse 32 | Wichtrach BE | partei-los |
Böhlen-Schmid, Simon | 1986 | Head of Software Development | Gugelreben-strasse 28 |
Langnau am Albis ZH Riggisberg BE |
Die Mitte |
Die Urnenwahl wird am 19. November 2023 durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i. V. m. § 55 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den
Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der
Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Obfelden, 10. Oktober 2023
Gemeinderat Obfelden