Amtliche Publikation

Gebührentarif der Politischen Gemeinde Mettmenstetten – Revision

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
27.11.2022
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Gebührentarif der Politischen Gemeinde Mettmenstetten – Revision

 

An der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018 wurde die neue Gebührenverordnung (GebV) durch den Souverän genehmigt und per 9. Februar 2021 durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt. Die verabschiedete Gebührenverordnung ist die gesetzliche Grundlage für Gebühren für Verwaltungsleistungen der Gemeinde Mettmenstetten.

 

Der Gemeinderat passt die Tarife in den folgenden Bereichen an:

 

  • Bei den Festbankgarnituren werden heute die Tarife für Transport und Miete vermischt. Diese werden neu separat verrechnet; Vereine bezahlen nur noch die Transportkosten, nicht jedoch die Mietkosten.
  • Mit der Eröffnung der neuen Gemeindebibliothek resp. des Begegnungsorts verfügt die Gemeinde über neue, mietbare Räume. Für Anlässe/Veranstaltungen/Feste und Feiern von Privatpersonen sowie für die kommerzielle Nutzung sollen für einen halben Tag Fr. 75.00 und für einen ganzen Tag Fr. 150.00 entrichtet werden. Die Ausleihgebühren der Bibliothek werden leicht erhöht.
  • Pauschalgebühren für die Behandlung grösserer und kleinerer Bauvorhaben werden entsprechend dem Verursacherprinzip nach oben angepasst. Es soll so sichergestellt werden, dass die Behandlung von Baugesuchen nicht mit Steuergeldern finanziert wird.
  • Die Tarife für die Benutzung der mittlerweile abgerissenen Turnhalle Gramatt waren sehr tief. Um die geschätzten jährlichen Vollkosten von gut 645'000 Franken der neuen Turnhalle Gramatt (inkl. Abschreibungen, Unterhalt und Reinigung) teilweise auf die Verursacher abwälzen zu können, werden die Tarife spürbar angehoben. Einheimische Vereine bezahlen für regelmässige Trainings und eine Veranstaltung pro Jahr grundsätzlich nichts. Auswärtige Vereine bezahlen für die wöchentliche Nutzung pro Stunde und Jahr Fr. 4'300.00 für die Benutzung der gesamten Turnhalle. Bezirksvereine mit zwischen 10 und 50 % ihrer Mitglieder wohnhaft in Mettmenstetten bezahlen 25 % des Tarifs für Auswärtige.
  • Der Tarif für die Benutzung des Rössliplatzes wird für ortsansässige Personen mit kommerziellen Absichten verdoppelt, für auswärtige Personen mit kommerziellen Absichten verdreifacht, auf Fr. 90.00 pro Tag.
  • Mitarbeiter der Politischen Gemeinde bezahlen für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze neu einen einheitlichen Tarif. Die Tarife für Benutzung der öffentlichen Parkplätze durch die Öffentlichkeit wird im Vergleich zu heute nur geringfügig angepasst.

 

Der revidierte Gebührentarif liegt im Gemeindehaus auf und kann auf der Gemeindewebseite unter „Neuigkeiten“ heruntergeladen werden. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

 

Gemeinderat Mettmenstetten, den 28.11.2022

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