Temporäres Durchgangszentrum für Asylsuchende, Genehmigung eines Zusammenarbeitsvertrags zwischen Obfelden, Hausen am Albis, Mettmenstetten und Ottenbach

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
27.4.2023
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Temporäres Durchgangszentrum für
Asylsuchende, Genehmigung eines
Zusammenarbeitsvertrags zwischen
Obfelden, Hausen am Albis,
Mettmenstetten und Ottenbach

Der Gemeinderat hat am 18. April 2023 folgenden Beschluss gefällt:


Genehmigung eines Verpflichtungskredits (gemäss Bruttoprinzip) im Umfang von Fr. 102'594.03 als gebundene Ausgabe für den Betrieb einer temporären Asylunterkunft in der Zivilschutzanlage Obfelden.


Da der Kanton Zürich per 1. Juni 2023 angesichts der Zunahme von Asylgesuchen die Asylquote von 0.9 % auf 1.3 % erhöht hat, sind die Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.


Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und Ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Afoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird gemäss § 25 Abs. 3 VRG die
aufschiebende Wirkung entzogen.


Der Beschluss ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.

Anhänge
Dateiname
GRB 1032023 - Zivilschutzanlage (ZSA) Obfelden, temporäres Durchgangszentrum.pdfHerunterladen