Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2026
1. Publikation der Wahlvorschläge
Erneuerungswahl von 3 Mitgliedern des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern für die Amtsdauer 2022 - 2026
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 28. September 2021 sind für die Erneuerungswahlen der Mitglieder des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (§ 53 GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis
Dienstag, 30. November 2021
angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft Affoltern am Albis eingereicht werden können. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Gemäss § 24 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) geben Personen die einen Wahlvorschlag unterzeichnen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse (Strasse, Hausnummer, Wohnort) an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Der Kandidat oder die Kandidatin muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden sowie angeben, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat.
Die wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind. Sind gemäss §§ 54 und 55 GPR die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Wahlvorschlagsformulare sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder 044 762 56 32 erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
23. November 2021
Stadtrat Affoltern am Albis