Siedlungsentwässerungsgebühren
In Anwendung von Art. 6.2 der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen vom 13. Mai 2002 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Siedlungsentwässerungsgebühren für das Jahr 2023 wie folgt festgesetzt:
- Grundgebühr: pauschal Fr. 60.00 inkl. MwSt. pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb und Haushaltung (unverändert)
- Verbrauchsabhängige Gebühr pro m3: Fr. 1.50 (unverändert)
Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
21. Oktober 2022
Gemeinderat