Erneuerungswahlen 2022 - 3_Zweite Publikation (prov. Wahlvorschlag)

Veröffentlicht von
Sekundarschulgemeinde Obfelden‐Ottenbach
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
6.12.2021
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Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach für die Amtsdauer 2022 – 2026 (provisorischer Wahlvorschlag)

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 19. Oktober 2021 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach:

 

Name, Vorname Geschlecht m/w Geb.-Jahr Beruf Wohnort Heimatort Partei bisher/neu
Batur Jure m 1981 Group CFO/COO Obfelden Urdorf/ZH --- bisher
Bulliard Sirin w 1986 Landschafts-architektin Obfelden Altdorf/UR --- bisher
Hegglin Etter Christa w 1974 kaufm. Angestellte Obfelden Menzingen/ ZG Die Mitte bisher
Vargas Doris w 1976 Kauffrau Ottenbach Mosnang/SG --- neu
Williner Kevin m 1988 Arbeitsagoge und Berufs-schullehrer Ottenbach Embd/VS --- neu

 

Erneuerungswahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach:

 

Name, Vorname Geschlecht m/w Geb.-Jahr Beruf Wohnort Heimatort Partei bisher/neu
Batur Jure m 1981 Group CFO/COO Obfelden Urdorf/ZH --- neu

 

In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 10. Dezember 2021, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Obfelden oder Ottenbach hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kreisschulgemeinde Obfelden-Ottenbach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

 

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt. Wahlvorschlagsformulare sind auf der Website www.sek-obfelden.ch oder unter 044 761 21 05 erhältlich.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Obfelden, 3. Dezember 2021

Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach

(Massgebende Publikation: am 03.12.2021 im Anzeiger Bezirk Affoltern)

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Dateiname
WahlvorschlagErneuerungswahl_ZweitePubl._Formular2021.pdfHerunterladen