Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte
Im Auftrag von
Ottenbach, 14. Februar 2023
Gemeinderat
Betrifft
8913 Ottenbach, Affolternstrasse 21 und 23
Angaben zur Meldung
An der Gemeinderatssitzung vom 3. Oktober 2022 wurde folgender
Beschluss gefasst:
Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte
Die Gebäude Affolternstrasse 21 und 23, Vers.-Nr. 44, Kat.-Nr. 1704 wird aus
dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte entlassen.
Einsichtnahme
Der Protokollauszug der Gemeinderatssitzung liegt ab Dienstag, 18. Oktober
2022, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Es ist auch auf
der Homepage www.ottenbach.ch während der Rekursfrist einsehbar.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090
Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig;
die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.03.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.