Definitiver Wahlvorschlag für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern sowie des Präsidiums der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022 bis 2026 (Wahlanordnung)
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern sowie des Präsidiums der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022 bis 2026 liegen keine Wahlvorschläge vor.
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politische Rechte sind nicht erfüllt.
Die Urnenwahl wird am 16. April 2023 durchgeführt. In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Obfelden in Verbindung mit § 54 Abs. 2 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Obfelden, 22. Februar 2023
Kirchenpflege Obfelden