Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet Wettswil a.A.

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Wettswil am Albis
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Veröffentlicht am
28.7.2022
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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet Wettswil a.A.

Mit Beschluss vom 27. Juli 2022 hat der Gemeinderat - als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und Waldesnähe vom 20. Juli 2022 - ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamt Gemeindegebiet von Wettswil a.A. erlassen. Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer (Gas- und Elektrogrill) in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.

 

Das Verbot gilt ab 29. Juli 2022 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.

 

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt  Affoltern, Postfach, 8010 Affoltern am Albis, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

Gemeinderat Wettswil a.A., 29. Juli 2022