Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines
Mitglieds der Schulpflege für den Rest der
Amtsdauer 2022 bis 2026
Auf Wahlanordnung vom 25. August 2023 ist dem Gemeinderat Luc Schönbächler als gültige Kandidatur vorgeschlagen worden.
Nach Ablauf der Nachfrist liegt nur dieser Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 5 der Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat hat als Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 als gewählt erklärt:
Schönbächler, Luc (1993), Beruf: Immobilienbewirtschafter, wohnhaft: Lättenstrasse 24, 8914 Aeugst am Albis
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Aeugst am Albis, 27. Oktober 2023
Gemeinderat Aeugst am Albis