Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf den 27. März 2022 festgesetzt. Es werden - nach den Vorschriften der Gemeindeordnungen und des Gesetzes über die politischen Rechte - folgende Organe gewählt:
- 7 Mitglieder (inkl. Präsident/in) des Gemeinderates (davon 1 Mitglied Präsident/in Primarschulpflege)
- 5 Mitglieder (inkl. Präsident/in) der Primarschulpflege
- 5 Mitglieder (inkl. Präsident/in) der Rechnungsprüfungskommission
- 5 Mitglieder (inkl. Präsident/in) der Sozialbehörde (beim Präsidium handelt es sich um 1 GR-Mitglied)
- 5 Mitglieder (inkl. Präsident/in) der Sekundarschulpflege Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten
In Anwendung von Art. 6 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde, bzw. Art. 8 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 31. Dezember 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Mettmenstetten einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten bezogen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
12. November 2021
Gemeinderat Mettmenstetten