Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Hirzwangen 15 und 17.1, Ebertswil

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
26.9.2024
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Hirzwangen 15 und 17.1, Ebertswil


Betrifft

8925 Ebertswil


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 3. September 2024 den

Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und

der Eigentümerin, Wenger Nicole, für die Liegenschaften Inv.-Nr. 509, Vers.-Nr. 68 und 70 auf den Grundstücken Kat.-Nr. 3676 und 2401, Hirzwangen 15 und Hirzwangen 17.1, Ebertswil genehmigt.



Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der

Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,

öfentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen

Bürozeiten eingesehen werden.



Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,

schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung

einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung

enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen

Beweismitel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig;

die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.



Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.10.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.