Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Hirzwangen 15 und 17.1, Ebertswil
Betrifft
8925 Ebertswil
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 3. September 2024 den
Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und
der Eigentümerin, Wenger Nicole, für die Liegenschaften Inv.-Nr. 509, Vers.-Nr. 68 und 70 auf den Grundstücken Kat.-Nr. 3676 und 2401, Hirzwangen 15 und Hirzwangen 17.1, Ebertswil genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der
Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,
öfentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen
Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismitel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig;
die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.10.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.