Friedhof Maschwanden - Grabräumung
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren für die Urnengräber Nr. 1 – 4 und für die Erdgräber Nr. 80 – 93 abgelaufen ist, hat der Gemeinderat die Aufhebung und Räumung dieser Gräber per 31. Januar 2025 beschlossen. Gleichzeitig werden die Namenstafeln für die vor dem Jahr 2005 Verstorbenen vom Gemeinschaftsurnengrab entfernt.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine, Pflanzen, Kerzen etc. bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt, ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht, die Aufhebung und Räumung der Grabfelder durch die Gemeinde Maschwanden.
5. November 2024
Die Friedhofvorsteherin