Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021
Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 folgende Beschlüsse:
Politische Gemeinde
- Genehmigung Budget 2022 und Festsetzung des Steuerfusses auf 95 %
- Genehmigung Teilrevision der Bau- und Zonenorndung (BZO) betr. Einführung eines kommunalen Mehrwertausgleichs
- Genehmigung des Erlasses eines Reglements zum kommunalen Mehrwertausgelichsfonds
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A.,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
GEMEINDERAT OBFELDEN
Obfelden, 10. Dezember 2021