Vorübergehende Verkehrsanordnung des Tiefbauamts des Kantons Zürich
Die 648 Bucheneggstrasse in der Gemeinde Stallikon ist auf dem Teilstück von Tägerst (km 2.925) bis zur Möslistrasse (km 4.175) wegen Ersatz der Kunstbauten für Lastwagen und Gesellschaftswagen gesperrt (Signal 2.07, Verbot für Lastwagen / Signal 2.08 Verbot für Gesellschaftswagen).
Dauer der Sperre ab:
Montag, 2. September 2024 bis ca. Sonntag, 31. Oktober 2027.
Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Albisstrasse, Gemeinde Langnau am Albis – Albispass – Albispassstrasse, Gemeinde Hausen am Albis – Reppischtalstrasse, Gemeinde Hausen am Albis, Aeugst am Albis und Stallikon.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.