Unterschutzstellung der Gebäude Alte Haldenstrasse 4, Vers.-Nr. 111 und Alte Haldenstrasse 4.1, Vers.-Nr. 112
Betrifft
8908 Hedingen
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hedingen hat mit Beschluss vom 11. Juni 2024, Geschäft Nr. 161, die beiden Gebäude, Vers.-Nrn. 111, Alte Haldenstrasse 4 und Vers.-Nr. 112, Alte Haldenstrasse 4.1 auf Grundstück Nr. 206, 8908 Hedingen, gestützt auf § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu kommunalen Schutzobjekten erklärt und mit einem Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen während der Dauer von 30 Tagen bei der Gemeinde Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des kantonalen Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.08.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Gemeinde Hedingen
Bereich Hochbau
Zürcherstrasse 27
8908 Hedingen