Strassenbau: Zentrumsgestaltung Ottenbach
Betrifft
8913 Ottenbach
Öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Zentrumsgestaltung Ottenbach
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde www.ottenbach.ch digital einsehbar.
Massgebend sind die konkret aufliegenden Unterlagen in Papierform.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.06.2023
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Gemeinde Ottenbach
Affolternstrasse 3
8913 Ottenbach