Gebührenanpassung Abfallgrundgebühr per 01.01.2024

Veröffentlicht von
Kappel am Albis
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
16.11.2023
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Gebührenanpassung Abfallgrundgebühr per 1. Januar 2024

Der Gemeinderat Kappel am Albis hat mit Beschluss vom 6. November 2023 die Grundgebühr für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen für Haushalte und Betriebe in Anwendung von Art. 9ff der kommunalen Abfallverordnung vom 11. Dezember 1992 per 1. Januar 2024 wie folgt festgesetzt:

 

Die Grundgebühr für Haushalte beträgt neu CHF 130.00 (bisher CHF 100.00) pro Jahr. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 104.00 (bisher CHF 80.00)  zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 32.50 (bisher CHF 25.00) ermässigt.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.