Brunnenstrasse

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
31.10.2024
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Verkehrsanordnung: Brunnenstrasse


Betrifft

8910 Affoltern am Albis


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag des Stadtrats Affoltern am Albis hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:


Gebiet Unteres Kirchfeld (Brunnenstrasse, Untere Kirchfeldstrasse, Wolhausenstrasse).


Innerhalb des "Gebietes Unteres Kirchfeld" ist neu das Parkieren ausserhalb markierter Parkfelder auf der Brunnenstrasse verboten.



Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.12.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich