Verkehrsanordnung: Brunnenstrasse
Betrifft
8910 Affoltern am Albis
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag des Stadtrats Affoltern am Albis hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Gebiet Unteres Kirchfeld (Brunnenstrasse, Untere Kirchfeldstrasse, Wolhausenstrasse).
Innerhalb des "Gebietes Unteres Kirchfeld" ist neu das Parkieren ausserhalb markierter Parkfelder auf der Brunnenstrasse verboten.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.12.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich