Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Haselbach im Siedlungsgebiet der Gemeinde Knonau
Öffentliche Planauflage
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnaher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden, und schützt ihre Uferbereiche.
Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums am Haselbach im Siedlungsgebiet der Gemeinde Knonau wurde vom 8. September bis
6. November 2022 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.
Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert.
Mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 hat die Baudirektion den Gewässerraum am Haselbach im Siedlungsgebiet der Gemeinde Knonau festgelegt.
Gestützt auf § 15 i HWSchV wird die Festlegung des Gewässerraums öffentlich bekannt gemacht. Die Verfügung vom 13. Oktober 2023 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen vom
23. August 2023 und dem Dossier im Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 1. Dezember 2023 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Knonau (Stampfistrasse 1, 8934 Knonau) öffentlich aufgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationen) einsehbar und der Gewässerraum (Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken») im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verfügung der Baudirektion vom 13. Oktober 2023 kann innert
30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 01.12.2023