Revision Gebührentarif
Der Gemeinderat Wettswil a.A. hat mit GRB-Nr. 19 vom 31. Januar 2022, gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung der Gemeinde Wettswil a.A. vom 11. Juni 2018, den Gebührentarif überarbeitet.
Der revidierte Gebührentarif tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft. Der Beschluss sowie der revidierte Gebührentarif stehen unter www.wettswil.ch unter Amtliche Publikationen zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Wettswil a.A., 4. Februar 2022
Gemeinderat Wettswil a.A.