Unterschutzstellung, Liegenschaft Dörflistrasse 4, 8933 Maschwanden (auf Kat.-Nr. 1046, Vers.-Nr. 11)
Betrifft
8933 Maschwanden
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2024 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag, mit dem das Gebäude Vers.-Nr. 11 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1046 an der Dörflistrasse 4 in 8933 Maschwanden unter Schutz gestellt wird, wird gestützt auf die §§ 203 Abs. 1 lit. c und 205 lit. d PBG genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der
Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933
Maschwanden, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 08.07.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.