Einladung zur Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wettswil a.A. werden am Montag, 5. Dezember 2022, 20.15 Uhr, in den Mehrzwecksaal des Schulhauses "Ägerten" zur Gemeindeversammlung eingeladen. Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte:
A) Politische Gemeinde
- Budget und Steuerfuss 2023
- Gemeindebehörden – Offenlegung der Interessenbindungen
- Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
B) Primarschulgemeinde
- Budget und Steuerfuss 2023
- Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Bitte beachten Sie, dass der Beleuchtende Bericht nicht mehr in alle Haushaltungen verteilt wird. Er steht ab 21. November 2022 unter www.wettswil.ch und www.schulewettswil.ch zum Download bereit, wird am Schalter der Abteilung Präsidiales, Bereich Bevölkerungsdienste, Einwohnerkontrolle aufgelegt und auf Wunsch zugestellt. Bestellungen werden unter gemeindeverwaltung@wettswil.ch oder 044 700 02 88 entgegengenommen. Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8907 Wettswil a.A., 4. November 2022
Gemeinderat Wettswil a.A.
Primarschulpflege Wettswil a.A.