Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet Aeugst am Albis
In Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 21. Juli 2022 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 27. Juli 2022 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Aeugst am Albis erlassen.
Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Das Verbot gilt ab 29. Juli 2022 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.
Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Aeugst am Albis, 27. Juli 2022
Der Gemeinderat