Amtliche Publikation

Anordnung Ersatzwahl - Sekundarschulpflege 2024

Veröffentlicht von
Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
22.8.2024
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Anordnung Ersatzwahl - Ein Mitglied der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis

 

Für die  aus der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis zurücktretende Rahel Keller Wyss ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer zu wählen. In Anwendung von Artikel 11 der Gemeindeordnung (GO) der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis/Aeugst am Albis sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 2. Oktober 2024, 11.30 Uhr Wahlvorschläge von stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Affoltern am Albis oder in der Gemeinde Aeugst am Albis haben, bei der Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich mit folgenden Angaben einzureichen:

 

Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit. Zudem kann der Rufname angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Affoltern am Albis oder der Gemeinde Aeugst am Albis unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Die Wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 9. Februar 2025 ein Wahlgang durchgeführt. Die Wahl wird gemäss Art. 11 der Gemeindeordnung (GO) der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis/Aeugst am Albis mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

 

Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht (vollständig) besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 18. Mai 2025.

 

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 19. Februar 2025, 11.30 Uhr, können für einen allfälligen zweiten Wahlgang bei der Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Formulare sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 762 56 32 erhältlich.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wahlleitende Behörde

Stadtrat Affoltern am Albis

 

23. August 2024

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