Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022 – 2026; 1. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen, Ansetzung einer 40-tägigen Frist

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
6.10.2022
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022 – 2026; 1. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen, Ansetzung einer 40-tägigen Frist

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnet die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. für die Amtsdauer 2022 - 2026 für den 12. März 2023 an. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist für den 18. Juni 2023 vorgesehen.

 

Die Wahl wird nach den Vorschriften der Kirchenordnung der evangelischen-reformierten Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil a.A., dem Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) und der dazugehörigen Verordnungen durchgeführt. Die Wahl findet nach dem Majorzwahlverfahren statt.

 

In Anwendung von §§ 48 ff. des GPR sind die Wahlvorschläge bis spätestens am Mittwoch, 16. November 2022 an die Gemeindeverwaltung, Ettenbergstrasse 1, Postfach, 8907 Wettswil a.A., einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Wettswil a.A. oder Stallikon hat und der evang.-reformierten Kirche angehört. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Wettswil a.A. und/oder Stallikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, wird der Kandidat oder die Kandidatin vom Gemeinderat für gewählt erklärt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 12. März 2023 mit einem leeren Wahlzettel stattfinden.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder stehen unter www.wettswil.ch zum Download bereit.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirkrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 7. Oktober 2022

 

Gemeinderat Wettswil a.A.