Teilrevision des Gebührentarifs (GebT) der Gemeinde Mettmenstetten per 1. Februar 2025
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2024 die Teilrevision des folgenden Reglements genehmigt:
Gebührentarif (GebT) der Gemeinde Mettmenstetten
Der teilrevidierte Gebührtenarif ist auf der Webseite www.mettmenstetten.ch abrufbar. Es liegt zudem während der Rekursfrist ein Exemplar beim Schalter der Einwohnerdienste, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, zur Einsicht auf. Die Teilrevision tritt nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. Februar 2025 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Mettmenstetten, 4. Dezember 2024
Gemeinderat Mettmenstetten