Amtliche Publikation

Teilrevision des Gebührentarifs (GebT) der Gemeinde Mettmenstetten per 1. Februar 2025

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
4.12.2024
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Teilrevision des Gebührentarifs (GebT) der Gemeinde Mettmenstetten per 1. Februar 2025

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2024 die Teilrevision des folgenden Reglements genehmigt:

 

Gebührentarif (GebT) der Gemeinde Mettmenstetten

 

Der teilrevidierte Gebührtenarif ist auf der Webseite www.mettmenstetten.ch abrufbar. Es liegt zudem während der Rekursfrist ein Exemplar beim Schalter der Einwohnerdienste, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, zur Einsicht auf. Die Teilrevision tritt nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. Februar 2025 in Kraft.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Mettmenstetten, 4. Dezember 2024

Gemeinderat Mettmenstetten

Anhänge
Dateiname
Gebührentarif Mettmenstetten ab 01.02.2025.pdfHerunterladen
PA Gebührentarif, Teilrevision 2024.pdfHerunterladen