Kehrichtgrundgebühr 2020
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2019 de Kehrichtgrundgebühr für das Jahr 2020 in Anwendung von Art. 11 und 12 der Abfallverordnung vom 19. Juni 2000 und Ziffer 2 des Gebührenreglements zur Abfallverordnung vom 6. November 2000 wie folgt festgesetzt:
Kehrichtgrundgebühr 2020: Fr. 110.00 (zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer)
pro Haushalt, Landwirtschafts-, Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieb
Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Information Sperrgutmarken
Sperrige, brennbare Abfälle bis zu einer Grösse von max. 1.50 m und 25 kg können mit kostenpflichtigen Sperrgutmarken der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Die Sperrgutmarken sind bei der Stadtverwaltung, Abteilung Finanzen, Marktplatz 1, 1. Stock erhältlich.
5. November 2019
Stadt Affoltern am Albis, Bereich Hochbau und Umwelt