Beschlüsse DV vom 15. Mai 2024

Veröffentlicht von
Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt
Rubrik
Protokoll/Beschlüsse aus Versammlung
Veröffentlicht am
27.5.2024
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Beschlüsse Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK)

Betrifft:  Aeugst a. A., Affoltern a. A., Bonstetten, Hausen a. A., Hedingen, Kappel a. A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil, Stallikon und Wettswil a. A.    

 

  1. Das Protokoll vom 8. November 2023 wird genehmigt.
  2. Der Jahresbericht 2023 wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Jahresrechnung 2023 wird genehmigt.​

 

Beschlussdatum: 15.05.2019

 

Rechtliche Hinweise  Publikation nach § 7 Gemeindegesetz (GG).

Das Protokoll und die Akten zu den Beschlüssen liegen beim Sekretariat ZPK, c/o Abteilung Bau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, ab dieser Publikation, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. 

Gegen die Beschlüsse können − vom Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet − folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c Ziff. 4 sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Rekursschrift ist an den Bezirksrat Affoltern, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, zu richten.